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Ärztepfusch - Wenn Fehler Menschenleben zerstören

aerztepfusch Ärztepfusch ist ein Thema, welches Menschen bewegt und hinter welchem oftmals traurige Schicksale stehen. Die Zahlen sind alarmierend: Pro Jahr sterben in Deutschland Schätzungen zufolge rund 19.000 Menschen durch Fehler von Ärzten in Krankenhäusern. Somit sterben in deutschen Krankenhäusern mehr Menschen durch Ärztepfusch als Todesopfer im Straßenverkehr registriert werden. Doch auch ohne Todesfolge sind Ärztefehler eine große Gefahr, da schwere gesundheitliche Schäden entstehen können. Laut einem Bericht der AOK werden in den Kliniken jährlich circa 190.000 Behandlungsfehler mit gravierenden Folgen verzeichnet. Die Dunkelziffer ist nicht bekannt.

Wie verhalte ich mich, wenn ich den Verdacht auf einen Behandlungsfehler habe?

Wenn Sie vermuten, dass ein Behandlungsfehler vorliegt, dann fühlen Sie sich vermutlich zunächst einmal machtlos. Der behandelnde Arzt wird den Fehler höchstwahrscheinlich abstreiten und auch von seinen direkten Kollegen ist in der Regel keine qualifizierte Aussage zu erwarten. Wichtig sind nun zwei Dinge: Zum einen müssen Sie für einen späteren Rechtsstreit möglichst viele Beweise sammeln. Dokumentieren Sie den Fall und versuchen Sie, so viele Unterlagen wie möglich zu erhalten. Auf der anderen Seite müssen Sie an Ihre eigene Gesundheit denken und daher versuchen, die Folgen vom Ärztepfusch zu minimieren. Suchen Sie sich einen qualifizierten Arzt und besprechen Sie, welche Möglichkeiten bestehen. Neben einem Mediziner sollten Sie auch einen Rechtsanwalt für Medizinrecht wie beispielsweise Rechtsanwalt Herr Weil hinzuziehen, um alle Vorbereitungen für die Einklagung Ihrer Rechte zu treffen.

Wer kann den Behandlungsvorgang überprüfen?

Für den Erhalt von Schmerzensgeld, Entschädigungen und die Kostenübernahme von Folgebehandlungen ist es wichtig, den Krankenverlauf zu dokumentieren. Besprechen Sie mit Ihrem Rechtsanwalt, welches Vorgehen am besten geeignet ist. Eine Möglichkeit ist die Anfrage bei der Krankenkasse, welche ein Gutachten anfordern kann. Alternativ ist auch die Beantragung eines Güte- oder Schlichtungsverfahrens möglich. Dieses ist für Patienten kostenlos. Nicht zu empfehlen ist es, mit dem Gutachten bis zum Gerichtsverfahren zu warten. Je eher Sie den vermuteten Ärztepfusch dokumentieren und beweisen, desto mehr Nachweismöglichkeiten bestehen. Verhandlungen können sich sehr in die Länge ziehen und es kann dadurch die Vermutung im Raum stehen, dass die Schäden auf andere Ursachen zurückzuführen sind. Sind erste Verletzungen bereits wieder verheilt, dann ist der Nachweis ebenfalls schwieriger. Im Zweifelsfall können Sie auch ein Privatgutachten in Auftrag geben und somit sicherstellen, dass die Objektivität gewahrt bleibt.

Welche Punkte muss ich beachten?

1. Dokumentieren Sie direkt nach dem Ereignis alle Fakten. Denken Sie hierbei an die klassischen W-Fragen, um alle Punkte zu berücksichtigen. Im Laufe der Zeit werden Sie viele Details wieder vergessen, wodurch ein frühzeitiges Aufschreiben wichtig ist. Bei einem Verfahren beziehungsweise dem Nachvollziehen der Behandlung können selbst Kleinigkeiten entscheidend sein.

2. Unterschreiben Sie ohne Beistand durch einen Rechtsanwalt keine Erklärungen. Oftmals möchten Ärzte sich nach einem Fehler absichern und legen Ihnen verschiedene Dokumente zur Unterschrift vor. Bevor Sie eine Erklärung unterschreiben, müssen Sie sich bei einem unabhängigen Rechtsanwalt absichern, um nicht den Anspruch auf Entschädigung zu verlieren.

3. Unterscheiden Sie zwischen einem Ärztefehler und einer missglückten Therapie. Nicht jede unwirksame oder mit Nebenwirkungen behaftete Behandlung ist auch dem Bereich des Ärztepfusches zuzuordnen.

Wann muss der Arzt haften?

Ärzte müssen für Fehler haften, die sie während ihrer Arbeit machen. Kommt es durch den Ärztefehler zu gesundheitlichen Schäden, dann haben Sie als Patient Anspruch auf Entschädigung. Auf der einen Seite müssen die Kosten für Folgebehandlungen übernommen werden, auf der anderen Seite steht Ihnen Schmerzensgeld zu. Möglich sind auch Rentenzahlungen, falls dauerhafte Beeinträchtigungen bleiben. Hat sich der Arzt jedoch an den medizinischen Standard gehalten und ist es dennoch zu Komplikationen gekommen, dann liegt kein Ärztepfusch vor und es muss keine Entschädigung gezahlt werden. In diesem Punkt liegt die Schwierigkeit bei Gerichtsverfahren. Nicht immer ist es einfach, festzustellen, weswegen Komplikationen entstanden sind. Ist lediglich eine mögliche Nebenwirkung aufgetreten oder wurde ein Fehler begangen? Jede Operation birgt ein Risiko, welches in Kauf genommen werden muss. Umso wichtiger ist es, rechtzeitig ein Gutachten in Auftrag zu geben und einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Nur so gehen Sie sicher, dass Sie sich Ihre Rechte erhalten und den Verlauf des Gerichtsverfahrens positiv beeinflussen.

Die Ursachen für Ärztepfusch

Ärzte sind Menschen und Menschen können Fehler machen. Dieser Satz ist für viele Fälle gültig und umso tragischer. Die Ärzte tragen eine große Verantwortung und treffen Entscheidungen, welche über Menschenleben entscheiden können. Übersehen sie hierbei Informationen oder agieren sie unachtsam, kann es zu dramatischen Folgen kommen. Leider ist es an deutschen Krankenhäusern üblich, in langen Schichten zu arbeiten, sodass häufig Übermüdung eine der Ursachen ist. Aber auch privater Stress oder das eigene Unwohlsein können zum Ärztepfusch führen. Eine weitere Möglichkeit ist die Unwissenheit von einigen Ärzten. Sind die Mediziner in bestimmten Tätigkeiten noch ungeübt oder führen sie Operationen aus, welche sie für einen längeren Zeitraum nicht durchgeführt haben, dann steigt die Wahrscheinlichkeit für Fehler. Betrachtet man die Gründe, dann fällt auf, dass sich viele Fehler vermeiden lassen könnten. Wichtig ist, dass der Arzt über ein hohes Fachwissen sowie Praxiserfahrung verfügt. Er muss ausgeruht, entspannt und konzentriert sein. Daher kann es im Einzelfall ratsam sein, im Vorfeld Erkundigungen über die Ärzte beziehungsweise die Klinik einzuholen und in Erfahrung zu bringen, ob die Art der Operation dort häufig durchgeführt wird. Da allerdings auch Routine zu Fehlern führen kann, besteht kein 100-prozentiger Schutz gegen Ärztepfusch.

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